Infos

Hier finden Sie Informationen zur Anfahrt, Abrechnung und Neuigkeiten hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten von Psychotherapeutischen Verfahren..................

Anfahrt

Die Praxis befindet sich in der Theodor-Körner-Str.1 in 76275 Ettlingen, liegt ca. 8 Fußminuten vom Zentrum weg und ist mit der Straßenbahn sowohl von Karlsruhe als auch aus dem Albtal sehr gut zu erreichen (Haltestelle  Ettlinger Wasen). Kostenfreie Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe .

Für Anreisende außerhalb von Karlsruhe bitte ich den Routenplaner von Google Maps zu bedienen.

Abrechnung und Kosten

Bei der "Psychologischen Praxis für Einzeltherapie, Gruppentherapie und Beratung" handelt es sich um eine reine Privatpraxis, d.h.

- Selbstzahler

- Privatpatienten

können die hier angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen.

Behandlungen durch den Heilpraktiker (Psychotherapie) werden zur Zeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Elterncoaching, Beratung, Supervision und Paartherapie sind grundsätzlich keine Leistungen der Krankenkasse.

Die Kosten für Einzeltherapie, Gruppentherapie, Beratung/Supervision und Elterncoaching sind (für Selbstzahler):


* Therapie/Beratung/Elterncoaching (Einzelperson):
- 80,- Euro (50 Min)
- 96,- Euro (60 Min)

* Erstgespräch (Einzelperson)
- 130,-Euro (90 Min)

* Familientherapie/Elterncoaching (Elternpaar):
- 110,-Euro (60 Min); Erstgespräch (90 min): 130,- Euro

* Paartherapie:
- 110,-Euro (60 Min); Erstgespräch (90 min): 130,- Euro

* Gruppentherapie DBT (Einzel):
- 60,-Euro (60 Min)
- Gruppentherapie DBT (pro Person bei mindestens 3 TN):
- 40,-Euro (90 MIn)

* Supervision/Coaching (Einzel):
- 96,-Euro (60 Min)
* Supervision/Coaching (2 TN):
- 110,-Euro (60 Min)
* Supervision/Coaching (3 und mehr TN):
- 140,-Euro (60 Min)

* Vorgespräch/Auftragsklärung (nur für Gruppensupervision, also > 1 TN):
- kostenfrei (30 Min)

 

Die Bezahlung der Honorarkosten erfolgt in bar/per Überweisung . Zusätzlich erhalten Sie eine Rechnung für Ihre private Krankenkasse, sollte eine Kostenrückerstattung möglich sein. Klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer Versicherung!

Für Supervision/Beratung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Steuererklärung einreichen können.

Eine ärztliche Überweisung benötigen Sie grundsätzlich nicht.

Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € (Supervisionsgruppen 100 €) fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen.

Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.

Ihre Krankenkasse bewilligt keine weiteren Stunden Psychotherapie? Wir können die Kosten für die Fortführung Ihrer Psychotherapie bewilligen.

Sie brauchen Physiotherapie, können sich die Zuzahlungen aber nicht leisten? Wir können Ihren Eigenanteil übernehmen.

Auch andere Kosten können übernommen werden. Informationen zu Leistungen finden Sie in der Rubrik Antragstellung. Dort finden Sie auch das Antragsformular und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Entscheidung, einen Antrag beim Ergänzenden Hilfesystem zu stellen, kann mit vielen Gefühlen, Erinnerungen und Belastungen verbunden sein. Sie haben die Möglichkeit, sich dabei von einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen zu lassen. Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Beratungsstellen finden Sie in der Rubrik Hilfe bei Gewalt.

Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg    
Die am 20. März 2001 vom Land Baden-Württemberg errichtete Landesstiftung Opferschutz hat ihre Tätigkeit im Sommer 2001 aufgenommen. Die Stiftungstätigkeit wurde in der Zeit von 2001 bis einschließlich 2013 durch Zuwendungen der Baden-Württemberg Stiftung finanziert. Ab 2014 ist eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln vorgesehen.
Anträge auf Unterstützung können bei der Stiftung oder bei den Außenstellen des WEISSEN RINGS in Baden-Württemberg, mit dem die Stiftung eng zusammenarbeitet, gestellt werden.
Die Landesstiftung kann Hilfe für Opfer von Gewalttaten durch eine finanzielle Zuwendung gewähren. Diese beträgt bis zu 10.000 Euro für Schmerzensgeldersatz und bis zu 10.000 Euro für materiellen Schadensausgleich. Eine Unterstützung können auch Angehörige und Hinterbliebene des Tatopfers erhalten, wenn sie von den Folgen der Straftat betroffen sind.

Eine Unterstützung ist nur möglich, wenn die Tat in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer im Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat.
Über die Leistungen hinaus, die Gewaltopfer nach dem Opferentschädigungsgesetz von der Versorgungsverwaltung erhalten (Heilbehandlung, berufliche Rehabilitation, Renten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit, Witwen- und Waisenrenten) kann die Landesstiftung sämtliche unmittelbaren und mittelbaren materiellen Tatfolgen berücksichtigen. Hierzu gehören Sachschäden und auch Vermögenseinbußen, soweit sie die Existenzgrundlage des Betroffenen gefährden. Bei schweren gesundheitlichen oder psychischen Tatfolgen kann die Stiftung Schmerzensgeldersatz gewähren, wenn das Opfer vom Täter keine Genugtuung erlangen kann und in Not ist. Der Schwerpunkt der Unterstützungsleistungen der Stiftung liegt seit Jahren beim Schmerzensgeldersatz.

Mit den Leistungen der Stiftung kann und soll nur ein Teilausgleich der materiellen oder immateriellen Folgen einer Gewalttat erfolgen. Der Täter, aber auch staatliche und andere Stellen (Sozialversicherungsträger, Versorgungsverwaltung, Krankenkassen, Entschädigungsfonds nach § 12 PflVersG) sollen durch die Leistungen der Stiftung nicht entlastet werden. Die Stiftung kann aber in dringenden Fällen in Vorleistung treten und sich die Ansprüche insoweit abtreten lassen.

Eine Unterstützung setzt grundsätzlich voraus, dass der Täter wegen der Tat strafgerichtlich verurteilt worden ist. Die Stiftung kann Zuwendungen aber auch sonst gewähren, insbesondere, wenn der Täter unbekannt oder flüchtig ist, oder wenn dem Antragssteller ein Zuwarten nicht zuzumuten ist. An gerichtliche Feststellungen ist die Stiftung nicht gebunden.
Eine unmittelbare persönliche Beratung, Betreuung und Begleitung von Opferzeugen während des Strafverfahrens kann die Landesstiftung nicht leisten. Hier engagieren sich der WEISSE RING und andere Opferzeugeninitiativen. Die Stiftung kann jedoch gemeinnützige oder ehrenamtlich tätige Opferbetreuungsorganisationen durch eine einmalige finanzielle Zuwendung bis zum Betrag von 10.000 Euro unterstützen.
Wenn Sie (individuelle) Hilfe von der Landesstiftung benötigen, benützen Sie bitte das unter „Antragsformulare“ angebotene Formular. Sie können sich aber auch an eine der Außenstellen des WEISSEN RINGS in Baden-Württemberg wenden oder bei der Stiftung ein Antragsformular anfordern.

Es ist nicht sinnvoll, Anträge bereits unmittelbar nach der Tat zu stellen, da die Stiftung eine Entscheidung über eine Unterstützung regelmäßig erst treffen kann, wenn das Strafurteil vorliegt. Bleibt der Täter unbekannt, sollten Anträge auf Unterstützung erst nach Abschluss der Ermittlungen gestellt werden.

Anschriften:

Landesstiftung Opferschutz                                                        Landesbüro WEISSER RING
Neckarstr. 145                                                                               Hackstr. 20
70190 Stuttgart                                                                             70190 Stuttgart
Tel. 0711  284 6454                                                                       Tel. 0711  90 71 39 90
Fax 0711  284 7268                                                                       Fax 0711  2 36 08 40

E-Mail: landesstiftung-opferschutz@arcor.de                          E-Mail: lbbawue@weisser-ring.de

Stefan Glasstetter    Kontakt    Impressum   Datenschutz